Die Welt der Gutachten und Bewertungen kann komplex sein. Deshalb habe ich hier die häufigsten Fragen meiner Kunden gesammelt und beantwortet. Ich möchten Ihnen Klarheit verschaffen und helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Häufig gestellte Fragen
Steht Ihnen im Schadenersatzrecht eine Wertminderung zu?
Je nach Fahrzeugalter und Verschleiß haben Sie Anspruch auf eine Wertminderung. Lassen Sie sich die Wertminderung von einem unabhängigen Gutachter berechnen und holen Sie sich das "Schmerzensgeld von Ihrem Auto" zurück!
Darf ich im Schadenersatzrecht einen freien Sachverständigen beauftragen?
Ja, im Schadenersatzrecht haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind in der Regel vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Wie läuft eine Gutachtenerstellung ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Dabei wird der Schaden dokumentiert, und beurteilt.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Reparaturkosten, oft von einer Werkstatt erstellt und unverbindlich.
Ein Sachverständigengutachten hingegen ist eine detaillierte, objektive und umfangreiche Dokumentation des Schadens, der Reparaturkosten, und weiterer schadenrelevanter Positionen, erstellt von einem neutralen Experten.
Was ist ein unabhängiger Sachverständiger?
Ein unabhängiger Sachverständiger ist ein unparteiischer und neutraler Experte, der im Auftrag des Geschädigten (nicht der Versicherung) handelt, um den Schaden objektiv zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Dies gewährleistet eine faire und transparente Abwicklung.
Wie kann ich die Gutachterkosten von der Versicherung zurückfordern?
Bei einem unverschuldeten Schaden gehören die notwendigen und angemessenen Kosten für das Sachverständigengutachten zum ersatzfähigen Schaden. Sie reichen mein Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein, die diese Kosten in der Regel direkt erstattet.
Was kostet ein Gutachten?
Bei Haftpflichtschäden ist es üblich, die Rechnung abzutreten, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Die Kosten für Gutachten können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Typs des Gutachtens, des Fahrzeugs und der Komplexität des Auftrags. Dennoch besprechen wir gerne Ihren Einzelfall und geben Ihnen genaue Informationen.
Was sie vor einem Termin wissen sollten
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitte ich Sie, alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Anliegen bereitzuhalten. Dazu gehören beispielsweise polizeiliche Unfallberichte, Fotos des Unfallherganges, vorhandene Rechnungen oder Dokumente zum betroffenen Objekt (z.B. Fahrzeugbrief, Kaufvertrag). Je mehr Informationen Sie mir vorab zur Verfügung stellen können, desto effizienter kann ich Ihr Anliegen bearbeiten.
Mythen über Sachverständigenleistungen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man bei einem Schadensfall den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren muss. Sie haben stets das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Schaden vom Verursacher bzw. dessen Versicherung getragen werden. Ich vertrete Ihre Interessen objektiv und unparteiisch.
Ich hoffe, dass meine Antworten Ihnen weiterhelfen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.